Unsere AGB für für Transporte (1.) und Handwerksleistungen (2.)
1. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Transporte
Wichtige Information zur Haftung des Möbelspediteurs einschließlich Haftungsvereinbarung und Transportversicherung gemäß § 451g HGB / unsere Geschäftsbedingungen für Transporte
Kurz Um e.V.-Meisterbetriebe, Friedrichstr. 1c, 33615 Bielefeld
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Stand: November 2017
Anwendungsbereich
Der Frachtführer Kurz Um e.V.-Meisterbetriebe (im folgenden Möbelspediteur genannt) haftet nach dem Umzugsvertrag und dem Handelsgesetzbuch (HGB). Für Beförderungen von Umzugsgut mit Bestimmungsort außerhalb Deutschlands finden dieselben Haftungsgrundsätze Anwendung. Dies gilt auch, wenn verschiedenartige Beförderungsmittel zum Einsatz kommen.
Haftungsgrundsätze
Der Möbelspediteur haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes in der Zeit von Übernahme zur Beförderung bis zur Ablieferung oder durch Überschreitung der Lieferfrist entsteht (Obhuthaftung).
Haftungsausschluss
Der Möbelspediteur ist von der Haftung befreit, soweit der Verlust, die Beschädigung oder die Überschreitung der Lieferfrist auf Umständen beruht, die der Möbelspediteur auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen er nicht abwenden konnte (unabwendbares Ereignis).
Haftungshöchstbetrag
Die Haftung des Möbelspediteurs wegen Verlust oder Beschädigung ist auf einen Betrag von € 620,00 je Kubikmeter Laderaum, der zu Erfüllung des Vertrages benötigt wird, beschränkt. Wegen Überschreitung der Lieferfrist ist die Haftung des Möbelspediteurs auf den dreifachen Betrag der Fracht begrenzt. Haftet der Möbelspediteur wegen der Verletzung einer mit der Ausführung des Umzuges zusammenhängenden vertraglichen Pflicht für Schäden, die nicht durch Verlust oder Entschädigung des Umzugsgutes oder durch Überschreitung der Lieferfrist entstehen und handelt es sich um andere Schäden als Sach- und Personenschäden, so ist in diesem Fall die Haftung auf das dreifache des Betrages begrenzt, der bei Verlust des Gutes zu zahlen wäre.
Besondere Haftungsausschlussgründe
Der Möbelspediteur ist von seiner Haftung befreit, soweit der Verlust oder die Beschädigung auf eine der folgenden Gefahren zurückzuführen ist:
1. Beförderung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren oder Urkunden.
2. Ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Absender.
3. Beförderung von nicht vom Möbelspediteur verpacktem Gut in Behältern.
4. Verladen oder Entladen von Umzugsgut, dessen Größe oder Gewicht den Raumverhältnissen an der Ladestelle oder Entladestelle nicht entspricht, sofern der Möbelspediteur den Absender auf die Gefahr einer Beschädigung vorher hingewiesen und der Absender auf die Durchführung der Leistung bestanden hat.
5. Beförderung lebender Tiere oder Pflanzen.
6. Vorschäden am Umzugsgut oder den Räumlichkeiten, natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Umzugsgutes, der zufolge es besonders leicht Schäden, insbesondere durch Bruch, Funktionsstörungen, Rost, inneren Verderb oder Auslaufen erleidet.
Ist ein Schaden eingetreten, der nach Umständen des Falles aus einer der in Ziffern 1 – 6 bezeichneten Gefahren entstehen konnte, so wird vermutet, dass der Schaden aus dieser Gefahr entstanden ist. Der Möbelspediteur kann sich auf die besonderen Haftungsausschlussgründe nur berufen, wenn er alle ihm nach den Umständen obliegenden Maßnahmen getroffen und besondere Weisungen beachtet hat.
Wertersatz
Hat der Möbelspediteur Schadenersatz wegen Verlust zu leisten, so ist der Wert am Ort und zur Zeit der Übernahme zur Beförderung zu ersetzen. Bei Beschädigung des Gutes ist der Unterschied zwischen dem Wert des unbeschädigten Gutes und dem Wert des beschädigten Gutes zu ersetzen. Dabei kommt es auf den Ort und Zeitpunkt der Übernahme des Gutes zu Beförderung an. Der Wert des Umzugsgutes bestimmt sich in der Regel nach dem Marktpreis. Zusätzlich sind die Kosten der Schadensfeststellung zu ersetzen.
Außervertragliche Ansprüche
Die Haftungsbefreiung und Haftungsbegrenzungen gelten auch für einen außervertraglichen Anspruch des Absenders oder des Empfängers gegen den Möbelspediteur wegen Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes oder wegen Überschreitung der Lieferfrist.
Wegfall der Haftungsbefreiungen und -begrenzungen
Die Haftungsbefreiungen und Haftungsbegrenzungen gelten nicht, wenn der Schaden auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen ist, die der Möbelspediteur vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden wahrscheinlich eintreten werde, begangen hat.
Haftungsvereinbarung
Der Möbelspediteur weist den Absender auf die Möglichkeit hin, mit ihm gegen Bezahlung eines entsprechenden Entgeltes eine weitergehende als die gesetzliche vorgesehene Haftung zu vereinbaren.
Transportversicherung
Der Möbelspediteur weist den Absender auf die Möglichkeit hin, das Gut gegen Bezahlung einer gesonderten Prämie zu versichern.
Schadenanzeige
Um das Erlöschen von Ersatzansprüchen zu verhindern, ist Folgendes zu beachten: Untersuchen Sie das Gut bei Ablieferung auf äußerlich erkennbare Beschädigung oder Verluste. Halten Sie diese auf der Empfangsbescheinigung bzw. einem Schadensprotokoll spezifiziert fest oder zeigen Sie diese dem Möbelspediteur spätestens am Tag nach der Ablieferung an. Äußerlich nicht erkennbare Beschädigungen oder Verluste müssen dem Möbelspediteur innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung spezifiziert angezeigt werden. Pauschale Schadensanzeigen genügen in keinem Fall.
Ansprüche wegen Überschreitung der Lieferfristen
...erlöschen, wenn der Empfänger dem Möbelspediteur die Überschreitung nicht innerhalb von 21 Tagen nach Ablieferung anzeigt. Wird die Anzeige nach Ablieferung erstattet, muss sie – um den Anspruchsverlust zu verhindern – in jedem Fall in Textform und innerhalb der vorgesehenen Fristen erfolgen. Die Übermittlung der Schadensanzeige kann auch mit Hilfe einer telekommunikativen Einrichtung erfolgen. Einer Unterschrift bedarf es nicht, wenn der Aussteller in anderer Weise erkennbar ist.
Beschränkung auf die Mindesthaftung
Wir möchten Sie insbesondere darauf hinweisen, dass die Haftung nach § 451 e des Handelsgesetzbuches (HGB) bei Umzügen € 620,00 pro Kubikmeter Rauminhalt beträgt. (Normalfall)
Wahl der Haftung nach dem deklarierten Wert
Sie haben die Möglichkeit, eine über die vorgesehenen gesetzlichen Haftungshöchstbeträge hinausgehende Haftung zu vereinbaren (bei höherwertigem Umzugsgut, nur auf Wunsch des Umziehenden ankreuzen). Hier wird ein Mehrbeitrag von 0,25 % aus der über die gesetzlichen Höchsthaftungsbeträge hinausgehende Summe fällig.
Abschluss einer Transportversicherung
Möglichkeiten des Abschlusses einer separaten Transportversicherung (Ausnahmefall): Der Umziehende beantragt über dieses Formular eine separate Versicherung nur für diesen Transport (Beitrag 20/00 aus dem Wert). Der Mindestbeitrag hierfür ist € 87,00.
Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetzt
Kurz Um-Meisterbetriebe beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz. Streitigkeiten über den geschlossenen Vertrag und dessen Ausführung können vor der Vermittlungsstelle der IHK. Elsa-Brändström-Straße 1-3, 33602 Bielefeld verhandelt werden.
Zahlungskonditionen
Die Rechnungssumme ist sofort fällig. Im Falle einer Mahnung müssen wir Mahngebühren berechnen. Ab dem 10. Tag nach Rechnungszugang fallen 4,17% Verzugszinsen an. 30 Tage nach Rechnungszugang tritt unabhängig von einer Mahnung Verzug nach § 284 III BGB ein. Unsere Steuernummer beim Finanzamt Bielefeld Innenstadt: 305/5978/0366.
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Handwerksleistungen
Kurz Um e.V.-Meisterbetriebe, Friedrichstr. 1c, 33615 Bielefeld
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Stand: März 2020
Allgemeines
Kostenvoranschläge und Angebote werden auf
der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen erstellt. Diese liegen allen Kostenvoranschlägen, Angeboten und Vereinbarungen zugrunde und gelten durch Auftragserteilung für die Dauer der gesamten Geschäftsverbindung als anerkannt.
Kostenvoranschläge/Angebote
Bis zur Auftragsannahme sind alle Kostenvoranschläge und Angebote freibleibend. Die Preise behalten zwei Monate ihre Gültigkeit und müssen danach ggf. vom Auftragnehmer bestätigt werden. Weicht der Auftrag des Auftraggebers vom Kostenvoranschlag oder Angebot ab, so kommt ein Vertrag in diesem Falle erst mit der Bestätigung
des Auftragnehmers zustande.
Auftragsannahme
Wird die von den Kurz Um–Meisterbetrieben geschuldete Leistung zwingend durch schwerwiegende Umstände, die sie nicht zu vertreten haben, z.B. unverschuldetes Unvermögen auf Seiten der Auftragnehmerin oder ihrer Lieferanten sowie ungünstige Witterungsverhältnisse oder Arbeitskämpfe verzögert, so verlängert sich die vereinbarte Liefer-/Fertigstellungsfrist um die Dauer der Verzögerung.
Dauert die Verzögerung unangemessen lange, so kann jede Vertragspartei ohne Ersatzleistung vom Vertrag zurück- treten. Kann die Lieferung auf Grund von Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht zum vereinbarten Termin erfolgen, so geht die Gefahr in dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, in dem ihm die Anzeige über die Lieferbereitschaft zugegangen ist. Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Vergütung
Ist die vertragliche Leistung von den Kurz Um- Meister-betrieben erbracht und abgeliefert, bzw. durch den Kunden abgenommen und/oder in Gebrauch genommen, so ist die Vergütung nach einfacher Rechnungslegung ohne Verzögerung in der Zahlungsfrist fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Die Kurz Um-Meisterbetriebe behalten sich bei Aufträgen von mehr als einem Monat Dauer das Recht vor, Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen eintreten. Dies wird die Auftragnehmerin dem Auftraggeber auf Verlangen nachweisen.
Lieferung
Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich nach Lieferung der Ware oder bei Abnahme der Leistung gerügt werden. Nicht offensichtliche Mängel müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist gerügt werden.
Umsetzung der Gewährleistung
Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer die Wahl, entweder die mangelhaften Lieferungen oder Leistungen nachzubessern oder dem Auftraggeber gegen Rücknahme des beanstandeten Gegenstandes Ersatz zu liefern. Solange der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen auf Behebung der Mängel nachkommt, hat der Auftraggeber nicht das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen, sofern nicht ein Fehlschlagen der Nachbesserung vorliegt. Vereinbarte Abschlagsrechnungen sind innerhalb der Zahlungsfrist vollständig zu begleichen. Ist eine Nach-besserung oder Ersatzlieferung unmöglich, schlägt sie fehl oder wird sie verweigert, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl einen entsprechenden Preisnachlass oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Satz 1 gilt nicht bei Verbrauchergeschäften über den Bezug beweglicher Sachen.
Eigentumsvorbehalt
Alle von den Kurz Um–Meisterbetrieben gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen alleiniges Eigentum der Kurz Um– Meisterbetriebe.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Pfändungen der Eigentumsvorbehaltsgegenstände dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen und die Pfandgläubiger von dem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.
Datenschutz
Aus der Geschäftsverbindung gewonnene, personen-bezogene Daten, werden gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes bzw. der DSGVO verarbeitet. Insbesondere werden Daten nicht an Dritte ohne vorherige Zustimmung des Kunden weitergeleitet, soweit nicht für die Erfüllung der Geschäftsbeziehung notwendig.
Erfüllungsort – Gerichtsstand
Sind beide Vertragsparteien Vollkaufleute, so ist ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz der Auftragnehmerin.
Anzuwendendes Recht
Es gilt deutsches Recht.
Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetzt
Kurz Um-Meisterbetriebe beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz. Streitigkeiten über den geschlossenen Vertrag und dessen Ausführung können vor der Vermittlungsstelle der Handwerkskammer OWL, Campus Handwerk 1, 33613 Bielefeld verhandelt werden. Ansprechpartner: Mathias Steinbild, Tel.: 0521 5608240, E-Mail: mathias.steinbild@hwk-owl.de
Zahlungskonditionen
Die Rechnungssumme ist innerhalb 5 Tagen fällig. Im Falle einer Mahnung müssen wir Mahngebühren berechnen. Ab dem 10. Tag nach Rechnungszugang fallen 4,17% Verzugszinsen an. 30 Tage nach Rechnungszugang tritt unabhängig von einer Mahnung Verzug nach § 284 III BGB ein. Steuernummer beim Finanzamt Bielefeld Innenstadt: 305/5978/0366.